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SIFA | Fachkräfte für Arbeitssicherheit von Deitert Engineering

Der Unternehmer hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Ingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) bezeichneten Aufgaben für die sich aus den Merkmalen der nachstehenden Tabelle ergebenden erforderlichen Mindesteinsatzzeiten, jedoch betriebsbezogen nicht weniger als 10 Stunden pro Jahr, schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können als selbständig oder zeitweise tätige Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer eingestellt oder freiberuflich tätig sein.

Dienstleistungen unseres Unternehmens:

  • Regelbetreuung nach BGV A6
  • Überbetriebliche Beratung
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Beurteilung von Arbeitsplätzen
  • Mitwirkung bei der Planung neuer Arbeitsplätze
  • Beratung der Mitarbeiter
  • Erstellung von Unfallstatistiken
  • Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
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